Das Bachelorstudium soll schneller als bisher zum Regelabschluss eines grundständigen (=ersten) Hochschulstudiums führen. Es soll wissenschaftliche Grundlagen und berufsbezogene Qualifikationen vermitteln. Für einen Bachelorstudiengang sehen die meisten Fachhochschulen eine dreieinhalbjährige und die Universitäten eine dreijährige Ausbildung vor.
Ein Masterstudiengang kann einen vorangegangenen Bachelorstudiengang fortführen, dann spricht man von einem "konsekutiven Studiengang". Es setzt aber auf jeden Fall ein erstes erfolgreich abgeschlossenes Studium voraus, das inhaltlich mit dem Masterstudiengang korrespondiert. Das Studium dauert in der Regel zwei Jahre und schließt mit dem Titel "Master" ab.
besteht nur aus einem Studienfach (und evtl. einem Ergänzungsfach) und ist bisher der übliche Abschluss in den naturwissenschaftlichen, ingenieurwissenschaftlichen und technischen Studiengängen. Aber auch die Studiengänge Politologie, Soziologie und die wirtschaftswissenschaftlichen Fächer schließen teilweise noch mit der Diplomprüfung ab.
Bei erfolgreichem Abschluss erhält der Absolvent den Diplom-Titel (zum Beispiel Diplom-Physiker, Diplom-Ingenieur, Diplom-Volkswirt, Diplom-Kaufmann).
kurz Magister, war bislang neben dem Diplom der häufigste Studienabschluss in Deutschland. Der Magister bildete üblicherweise den ersten akademischen Grad in den geistes-, kultur- und sozialwissenschaftlichen Studiengängen. In der Regel schreibt ein Magisterstudium bestimmte Fächerkombinationen vor (1 Hauptfach und 2 Nebenfächer oder 2 Hauptfächer). Die Magisterstudiengänge laufen inzwischen an den meisten Hochschulen aus und werden durch die neuen Abschlüsse Bachelor und Master abgelöst. Heute kann man sich für ein Magister-Studium in der Regel nur noch zu einem höheren Fachsemester bewerben.
Wer Pharmazie, Medizin oder Rechtswissenschaften studiert, beendet sein Studium mit dem Staatsexamen. Die Ausbildung gliedert sich in zwei Abschnitte. Die theoretische Ausbildung an der Hochschule endet mit dem 1. Staatsexamen, bestehend aus mündlichen und schriftlichen Prüfungen in dem Schwerpunktfach und verschiedenen Pflichtfächern.
Der praktische Ausbildungsteil heißt bei den Rechtswissenschaftlern Referendariat und bei den Medizinern praktisches Jahr (PJ) + AIP (Arzt im Praktikum). Erst nach dieser zweijährigen Praxiszeit kann das 2. Staatsexamen abgelegt und der Titel erworben werden.
schließt ebenfalls mit dem Staatsexamen ab und besteht aus zwei bis drei Schulfächern sowie erziehungswissenschaftlichen Begleitfächern. Die Ausbildung an der Hochschule wird mit dem 1. Staatsexamen abgeschlossen. Daran schließt sich ein zweijähriges Referendariat in einer Schule an. Die Schulform ist abhängig von der Wahl des Studiengangs und kann dementsprechend an Gymnasien, Grund-, Real-, Haupt- oder Gesamtschulen absolviert werden. Die Lehramtsausbildung endet mit dem 2. Staatsexamen.
Den Doktorgrad erwirbt man während der Promotion, die auf ein erfolgreich abgeschlossenes Studium folgen kann. Je nach Hochschule erwirbt man den Doktorgrad mit einer Doktorarbeit (Dissertation) in Verbindung mit einer Disputation (mündliche Verteidigung der Dissertation) oder einem Rigorosum (mündliche Prüfung in allen zum Fach gehörenden Bereichen).