BAföG
- Ausländische Studierende können BAfög beantragen,
- wenn mindestens ein Elternteil oder der Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit hat und dauerhaft in Deutschland lebt,
- wenn sie selbst ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben,
- wenn sie den Status eines anerkannten Flüchtlings oder Asylberechtigten haben.
- BAföG ist zur Hälfte ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, zur anderen Hälfte ist es ein zinsloses Darlehen, dass nach Abschluss des Studiums zurückzuzahlen ist.
- Folgende Voraussetzungen müssen Sie zusätzlich erfüllen:
- Sie dürfen nicht älter als 30 Jahre sein,
- Ihre Ausbildung muss BAföG-förderungsfähig sein (trifft für alle Studienfächer an staatlichen Hochschulen zu),
- Sie absolvieren die erste förderungsfähige Ausbildung,
- Sie dürfen nur über ein geringes Vermögen verfügen (also keine großen Aktiendepots, Bausparverträge oder ähnliches besitzen),
- Ihr monatliches Einkommen darf nicht über 350 EUR liegen (rund 4.200 EUR auf das ganze Jahr gerechnet),
- das Einkommen Ihrer Eltern darf einen gewissen Freibetrag (errechnet sich an der Anzahl der Kinder) nur geringfügig übersteigen.
- Weitere Informationen zum BAföG finden sich unter: