Wenn Sie sich für ein Studium in Deutschland entschieden und an der Hochschule Ihrer Wahl informiert haben, ist der erste Schritt die schriftliche Bewerbung. Dazu benötigen Sie entweder ein Antragsformular der Hochschule oder den "Antrag auf Zulassung zum Studium in Deutschland" des DAAD. Beides können Sie entweder übers Internet herunterladen und ausdrucken oder an der Hochschule direkt erhalten. Es besteht zudem die Möglichkeit der Online-Bewerbung. Detaillierte Informationen finden Sie unter Bewerbungsassistent oder auf der Homepage von uni-assist.
Wenn die Hochschulen (zum Beispiel über uni-assist) ermittelt haben, ob Sie grundsätzlich eine Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland haben, entscheiden sie im Rahmen ihres Zulassungsverfahrens anhand verschiedener Kriterien (Durchschnittsnoten, Länderquoten, Zusatzqualifikationen etc.), ob Sie eine Zulassung für den von Ihnen gewünschten Studiengang erhalten. Fällt die Entscheidung positiv aus, wird Ihnen per Post ein Zulassungsbescheid zugestellt. Mit diesem Zulassungsbescheid können Sie sich nun persönlich an der Hochschule einschreiben.
Mit diesem Vorgang wird die "Einschreibung in die Liste der Studierenden für einen bestimmten (Teil-) Studiengang" bezeichnet. Der Immatrikulationsantrag muss fristgerecht und fast überall persönlich an der betreffenden Hochschule beim zuständigen Immatrikulationssamt oder Studierendensekretariat eingereicht werden. Zusätzlich müssen meistens auch die Originaldokumente vorgelegt werden. Für die Immatrikulation müssen Sie nachweisen, dass Sie krankenversichert sind.
Nach Abschluss der Einschreibung erhalten Sie eine vorläufige Immatrikulationsbescheinigung und nach einer gewissen Bearbeitungszeit dann die eigentliche Studienbescheinigung und den Studierendenausweis.
Nach Beendigung jedes Semesters müssen Sie sich für das neue Semester an der Hochschule zurückmelden. Sie bekommen zu diesem Zweck eine Rückmeldeaufforderung zugeschickt. Damit verbunden ist auch die Zahlung des Semesterbeitrags (Sozialbeitrag). Erst wenn beides innerhalb einer gesetzten Rückmeldefrist an der Hochschule eingegangen ist, erhalten Sie die neue Semesterbescheinigung. Sollten Sie sich nicht rechtzeitig zurückmelden oder den Semesterbeitrag nicht zahlen, werden Sie durch das Prüfungsamt exmatrikuliert und dürfen nicht an die Hochschule zurückkehren.