sind nicht Teil des Semesterplans der Universität. Sie finden außerhalb der Hochschule unter der Leitung eines Arbeitgebers statt. Praktika im Lehramtsstudium, in Rechts-, Politikwissenschaft und in Medizin sind vorgeschrieben und insofern Pflichtpraktika. In diesen Fällen arbeitet man - je nach Fach und Vorschrift der Promotions- und Studienordnung - bis zu einem halben Jahr außerhalb der Universität in einer Schule, Anwaltskanzlei, Pressestelle oder im Krankenhaus. Solche Praktika werden nicht immer bezahlt.
Bei bestimmten Studiengängen ist ein Praktikum sogar Bewerbungs- oder Zulassungsvoraussetzung. Sie müssen dann bereits vor Beginn des Studiums ein Praktikum absolviert haben.
In Fächern, für die Praktika vorgeschrieben sind, hilft meistens das Praktikumsbüro. Am Ende des Praktikums ist in der Regel ein schriftlicher Praktikumsbericht abzuliefern.
werden von der Studien- und Prüfungsordnung nicht vorgeschrieben. Sie bieten eine Möglichkeit, spezielle Interessengebiete zu erkunden. Ein gutes Praktikum sollte die Gelegenheit bieten, an einem klar abgegrenzten Bereich oder innerhalb eines bestimmten Projektes Einblick in das Tagesgeschäft zu erhalten. Dabei ist es hilfreich, wenn die zugewiesenen Aufgaben dem Ausbildungsstand des Praktikanten entsprechen. Die Mindestdauer beträgt in der Regel sechs Wochen, da ansonsten eine richtige Einbindung mangels Zeit und Verweildauer kaum möglich ist. Nach Abschluss des Praktikums erhält der Praktikant ein Zeugnis über seine Leistungen.
Dauert ein freiwilliges Praktikum länger als 90 Tage (180 Tage Teilzeitbeschäftigung), benötigt ein Drittstaatsangehöriger eine Arbeitserlaubnis. Das gilt auch für freiwillige Praktika, die nicht vergütet werden.
Einen Praktikumsplatz können Sie bekommen, indem Sie an die Firma Ihrer Wahl eine so genannte Initiativbewerbung schicken oder Sie suchen nach Ausschreibungen in der Presse und im Internet.