bereitet ausländische Studienbewerber mit einer Hochschulzugangsberechtigung für Feststellungsprüfung/Studienkolleg sprachlich und fachlich auf das Hochschulstudium vor. Sie können nicht frei wählen, ob Sie ins Studienkolleg möchten, sondern Ihre Art der Hochschulzugangsberechtigung entscheidet, ob Sie ins Studienkolleg müssen oder nicht. Wenn Sie eine direkte Hochschulzugangsberechtigung haben, können Sie sich nicht für das Studienkolleg, sondern nur direkt bei einer Hochschule bewerben.
Je nach Vorbildung gibt es eine Hochschulzugangsberechtigung für Studienkolleg für alle Fächer (= sie können frei wählen, welchen Schwerpunktkurs sie besuchen möchten) oder für die Fachrichtung der bisherigen Ausbildung und benachbarte Fächer (=dann können Sie nur einen bestimmten Schwerpunktkurs wählen).
Je nach Vorbildung gibt es eine Hochschulzugangsberechtigung für Studienkollegs nur für Fachhochschulen oder für alle Hochschultypen. Studienkollegs sind häufig den Hochschulen direkt angegliedert, dies ist aber nicht immer so. Entweder muss man sich direkt beim Studienkolleg oder bei der Hochschule oder bei der zuständigen Landesbehörde bewerben. Infos dazu sind an der Hochschule erhältlich.
Der erfolgreiche Abschluss des Studienkollegs heißt Feststellungsprüfung (FSP). Die Feststellungsprüfung kann in der Regel auch extern, also ohne den Besuch eines Studienkollegs, abgelegt werden. Ein Zeugnis über die bestandene Feststellungsprüfung führt zu einer direkten fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung, entweder für Fachhochschulen oder für Universitäten. Die Fachbindung richtet sich nach dem absolvierten Schwerpunktkurs.
dauert in der Regel zwei Semester (in Ausnahmefällen kann die Ausbildungsdauer um zwei Semester verlängert oder um ein Semester verkürzt werden). Schriftliche Prüfungen müssen im jeweiligen Schwerpunktkurs und in den Fächern Deutsch und Mathematik abgelegt werden. Mündliche Prüfungsfächer sind grundsätzlich alle im Schwerpunktkurs unterrichteten Fächer.
Die so genannten Kollegiatinnen und Kollegiaten sind in der Regel eingeschriebene (immatrikulierte) Studierende der Hochschule, der das Studienkolleg angegliedert ist. Das Jahr am Studienkolleg wird aber nicht auf das spätere Fachstudium angerechnet.
Deutschkenntnisse werden vor der Aufnahme ins Studienkolleg geprüft. Wer die Feststellungsprüfung erfolgreich bestanden hat, hat damit auch den für eine Zulassung erforderlichen Sprachnachweis zum Studium erlangt.
An den meisten Hochschulen muss man sich nach Abschluss des Studienkollegs regulär für einen Studienplatz bewerben.