- Die Regelstudienzeit
ist die Summe aller Fachsemester, nach denen Studierende laut geltender Prüfungsordnung ihr Studium abgeschlossen haben sollten. Die Regelstudienzeit beträgt an den Hochschulen in der Regel acht bis zehn Semester, variiert aber entsprechend dem gewählten Studiengang. Bachelor-Studiengänge haben normalerweise einen Umfang von sechs Semestern.
Pro Fachsemester muss der Studierende eine bestimmte Anzahl von Semesterwochenstunden (SWS) absolvieren.
- Die Mindeststudienzeit
legt fest, wie viele Semester ein Studierender absolviert haben muss, bevor er sich zur Abschlussprüfung anmelden kann. Bei Diplom-, Magister- und Staatsexamensstudiengängen sind dies in der Regel acht Semester. Diplomstudiengänge an den Fachhochschulen sehen sechs bis sieben Semester (plus Praktikum) vor, Musik- und Kunsthochschulen gehen von acht Semestern aus.
Die Mindeststudienzeit kann auf Antrag des Studierenden verkürzt werden, wenn er bereits bei der Immatrikulation aufgrund vorhergehender Leistungen in ein höheres Fachsemester eingestuft wurde.
- Die tatsächliche Studiendauer
ergibt sich aus den statistischen Durchschnittszahlen der tatsächlich absolvierten Fachsemester pro Studiengang. Diese Zahl liegt größtenteils über der Regelstudienzeit. Sie ist aber je nach Hochschule und Fach unterschiedlich.
- Eine Studienhöchstdauer
gilt nur für Fächer, die laut Prüfungsordnung festgesetzte Zeiträume bis zur Zwischen- oder Abschlussprüfung vorsehen. Wer die Studienhöchstdauer überschreitet, muss damit rechnen, exmatrikuliert zu werden. Diese Maßnahme betrifft vor allem Studiengänge an Fachhochschulen. An den Universitäten sind davon in erster Linie einzelne naturwissenschaftliche, medizinische und ingenieurwissenschaftliche Fächer betroffen.