Übersetzungen
- Welche Art der Übersetzung wird akzeptiert?
Die Forderungen der Hochschulen sind unterschiedlich. Hier die häufigsten Varianten:
- Ihre Übersetzungen müssen von offiziell beeidigten Übersetzern stammen.
- Manche Hochschulen oder Behörden akzeptieren ausländische Übersetzungen nur dann, wenn eine Deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) diese Übersetzung legalisiert oder ein in Deutschland beeidigter Übersetzer die Richtigkeit der Übersetzung bestätigt.
- Einige Hochschulen akzeptieren auch Dokumente in Englisch (seltener in Französisch).
- Manche Hochschulen verlangen generell Übersetzungen von in Deutschland beeidigten Übersetzern.
- Welche Art der Übersetzung die uni-assist Hochschulen im Einzelnen akzeptieren, können Sie über die Datenbank Bewerbungscheckliste abfragen.
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Wie finde ich in Deutschland beeidigte Übersetzer?
- Unter www.gerichts-dolmetscher.de finden Sie die deutschlandweite Datenbank aller beeidigten Dolmetscher und Übersetzer
- Häufig erhalten Sie auch bei deutschen Botschaften oder Konsulaten eine Liste mit den Adressen beeidigter Übersetzer.
- Auch bei deutschen Gerichten erhalten Sie möglicherweise Listen mit beeidigten Übersetzern der jeweiligen Region.